Die richtige Dimensionierung des Wasserzählers in Ihrem Haus |
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Nur der richtige dimensionierte Wasserzähler misst den Verbrauch genau
Aufgeschreckt durch entsprechende Meldungen in den Medien fragen sich viele Haus- und Wohnungseigentümer, ob das örtliche Wasserversorgungsunternehmen (Gemeinde, Stadtwerke) den richtigen Wasserzähler eingebaut hat. Im Fernsehen und auch in der Tagespresse wurde schon mehrfach darüber berichtet, dass viele Wasserzähler zu groß sind und einen zu hohen Wasserverbrauch anzeigen. Viele Verbraucher würden regelrecht „abgezockt“, weil ein zu großer Wasserzähler auch noch eine ungerechtfertigt hohe Gebühr kostet.
Über den Trinkwasser-Hausanschluss gelangt das Trinkwasser zu Ihnen ins Haus
Das Wasserversorgungsunternehmen führt den Trinkwasser-Hausanschluss durch die Gebäudeaußenwand in einen geeigneten trockenen und frostsicheren Raum in Ihrem Haus. Dieser Trinkwasser-Hausanschluss verbindet die öffentliche Trinkwasser-Versorgungsleitung, die im Straßenraum liegt, mit Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation und endet mit der Hauptabsperreinrichtung im Gebäude (§ 10 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser – AVBWasserV – v. 20. Juni 1980, BGBl. I S. 750, 1067, zuletzt geändert am 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 91). Der Trinkwasser-Hausanschluss ist entsprechend der Bestimmung in der örtlichen Wasserabgabesatzung Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens, auch wenn er auf Ihrem Grundstück und in Ihrem Haus verlegt ist. Das Wasserversorgungsunternehmen bestimmt deshalb die Art und die Einführungsstelle des Anschlusses. Üblicherweise wird der Anschluss vom Wasserversorgungsunternehmen selbst hergestellt, unterhalten, geändert, repariert oder auch wieder beseitigt.
Das verbrauchte Wasser muss über einen Wasserzähler erfasst werden
Nach § 18 Abs. 1 AVBWasserV muss das Wasserversorgungsunternehmen die auf Ihrem Grundstück verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen erfassen, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Was im Amtsdeutsch als Messeinrichtung bezeichnet wird, heißt umgangssprachlich ganz einfach Wasserzähler. Manche sagen auch Wasseruhr dazu. Mit dieser Messeinrichtung wird das Volumen der durchgeflossenen Wassermenge angezeigt. Das Volumen einer Wassermenge wird in Kubikmeter (m3) angegeben. Das Wasserversorgungsunternehmen muss nach § 18 Abs. 2 AVBWasserV dafür sorgen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Entsprechend dieser Vorschrift bestimmt es Art, Zahl und Größe sowie Montageplatz des Wasserzählers. Weiterhin muss es den Wasserzähler liefern, anbringen, überwachen, unterhalten und auch wieder entfernen. Die Wasserzähleranlage wird am tiefsten Punkt Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation montiert, um Luftansammlungen im Zähler zu vermeiden.
Eine Wasserzähleranlage besteht aus mehreren Teilen
Am Ende der Trinkwasser-Hausanschlussleitung installiert das Wasserversorgungsunternehmen die Hauptabsperreinrichtung. Als Verbindung zu Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation wird dann noch die Wasserzähleranlage eingebaut. Eine Wasserzähleranlage besteht üblicherweise aus einer Absperrarmatur vor dem Wasserzähler, einem Wasserzähleranschlussbügel, dem Wasserzähler, einer Absperrarmatur hinter dem Wasserzähler und einem Rückflussverhinderer. Die Wasserzähleranlage gehört – mit Ausnahme des Wasserzählers – dem Anschlussnehmer, also Ihnen. Das Wasserversorgungsunternehmen baut seinen Wasserzähler in den Wasserzähleranschlussbügel ein. Damit wird der Trinkwasser-Hausanschluss in Betrieb genommen. Sofern das Wasserversorgungsunternehmen bei dieser Gelegenheit selbst auch noch den Wasserzähleranschlussbügel einbaut, wird es dafür Kostenersatz bei Ihnen fordern. Den Wasserzähler bezeichnet man auch als Hauswasserzähler. Bei Mietwohnungen bezeichnet man die Wasserzähler, mit denen man den jeweiligen Verbrauch der Mieter erfasst, als Wohnungswasserzähler. Das Wasserversorgungsunternehmen ist nur für den Hauswasserzähler verantwortlich. Er bleibt dessen Eigentum. Sie können den Hauswasserzähler auch nicht kaufen, sie müssen ihn mieten. Mit allen weiteren Wasserzählern in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung – also den Wohnungswasserzählern – hat das Wasserversorgungsunternehmen nichts zu tun. Es wird diese Zähler weder installieren noch zur Verbrauchsabrechnung ablesen. Das ist allein Ihre Sache.
Der Wasserzähler muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen
Beim Wasserzähler, mit dem Ihr Wasserverbrauch gemessen wird, muss sich das Wasserversorgungsunternehmen an den „aktuellen Stand der Technik" halten (BGH, Urteil v. 21.04.2010 – VIII ZR 97/09, WuM 2010, S. 373 = NZM 2010, S. 558). Das ergibt sich aus § 18 Abs. 2 Satz 1 AVBWasserV, wonach das Wasserversorgungsunternehmen dafür Sorge zu tragen hat, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Das Wasserversorgungsunternehmen entscheidet selbst, welche Art Wasserzähler es bei Ihnen einbaut. Es gibt fünf verschiedene Arten von Wasserzählern, die hier nicht alle beschrieben werden sollen. Als Hauswasserzähler kommen praktisch nur Flügelradzähler oder Ringkolbenzähler zum Einsatz, wobei die meisten Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland Flügelradzähler einbauen. Beide Zähler messen das Wasser nach unterschiedlichen Verfahren.
Der Flügelradzähler ist ein so genannter Strömungszähler
Flügelradzähler sind kostengünstig und werden schon aus diesem Grund in den meisten Häusern eingebaut. Es gibt Einstrahl-Flügelradzähler, die als Wohnungswasserzähler verwendet werden. Als Hauswasserzähler baut das Wasserversorgungsunternehmen aber den Mehrstrahl-Flügelradzähler ein. Durch das in den Wasserzähler einströmende Wasser entsteht eine Rotation im Flügelrad, die auf ein Zählwerk übertragen wird. Weil das Flügelrad von der dynamischen Wirkung des Wassers angetrieben wird, spricht man beim Flügelradzähler auch vom Strömungszähler oder Geschwindigkeitszähler. Die Hauswasserzähler sind als Nassläufer konzipiert. Bei einem Nassläufer besteht zwischen dem Flügelrad und dem Getriebe des Zählwerks eine direkte Achsenverbindung. Sowohl das Zählwerk als auch das Ziffernblatt liegen im Wasser. Wenn bei einem Nassläufer der Deckel des Wasserzählers längere Zeit aufgeklappt ist, kann sich das Schauglas am Wasserzähler durch Veralgung grün verfärben.
Demgegenüber wird bei einem Trockenläufer die Umdrehung des Flügelrads über eine abgeschirmte Magnetkupplung auf das Zählwerk übertragen. Das Zählwerk liegt bei diesen Zählern nicht im Wasser. Trockenläufer werden vor allem bei wechselnden Wasserqualitäten und bei kalkhaltigem Wasser verwendet, spielen aber insgesamt als Hauswasserzähler keine große Rolle.
So lesen Sie die gemessene Wassermenge ab
Die Flügelraddrehung setzt Zahnräder in Bewegung, so dass auf dem Ziffernblatt im Gehäuse die durchgeflossene Wassermenge durch ein Rollenzählwerk und Zeiger angezeigt wird. Auf dem Rollenzählwerk werden ganze Kubikmeter angezeigt. Die vier kleinen Zeiger zeigen folgende Wassermenge an:
x0,1 = 100 Liter
x0,01 = 10 Liter
x0,001 = 1 Liter
x0,0001 = 0,1 Liter
Beispiel: Das Rollenzählwerk steht auf 378. Der Zeiger x0,1 steht auf 4. Der Zeiger x0,01 steht auf 7. Der Zeiger x0,001 steht auf 0. Der Zeiger x0,0001 steht auf 6. Dann zeigt der Wasserzähler einen Verbrauch von 378,4706 m3 an.
Hinweis: Neben dem Flügelradzähler gibt es noch den Ringkolbenzähler. Ein Ringkolbenzähler besitzt statt des Flügelrades einen Ringkolben, bei dem nach dem Inhalt des Ringkolbens gezählt wird. Solche Zähler werden trotz der etwas größeren Anzeigengenauigkeit von deutschen Wasserversorgungsunternehmen nur selten eingebaut. Anders beispielsweise in Frankreich und in den Benelux-Staaten, wo solche Ringkolbenzähler Standard sind.
Die Zählergröße muss zum Haus passen
Unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Vorschriften des Eichgesetzes müssen die Wasserversorgungsunternehmen Zählergrößen verwenden, die eine einwandfreie Messung des Gesamtverbrauchs ermöglichen. Basis für die richtige Dimensionierung ist der Wasserbedarf, wobei bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten sind. Das Wasserversorgungsunternehmen ist gesetzlich verpflichtet, auch in Zeiten sehr hoher Wassernachfrage eine sichere und kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten. Bei der Dimensionierung der Wasserzähler kommt es auch auf die vom Installationsunternehmen prognostizierte Durchflussmenge an. Durch die richtige Dimensionierung der Zähleinrichtung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Faktoren wird eine stabile Wasserversorgung ermöglicht.
Wasserzähler werden entsprechend DIN ISO 4046-1 nach dem Nenndurchfluss Qn unterteilt. Der Nenndurchfluss-Wert entspricht der Bezeichnung der Zählerbaugröße. Die vom Wasserversorgungsunternehmen verwendeten Wasserzähler-Baugrößen unterscheiden sich im Hinblick auf die mögliche Spitzenbelastung wie folgt:
Baugröße |
Nenndurchfluss |
Spitzendurchfluss |
|
m3/h |
m3/h |
l/s |
|
Qn 2,5 |
2,5 |
5 |
1,39 |
Qn 6 |
6 |
12 |
3,33 |
Qn 10 |
10 |
20 |
5,56 |
Der Spitzendurchfluss in m3/h beträgt das Doppelte des Nenndurchflusses.
Wenn Sie Ihr Haus neu an die öffentliche Wasserversorgung anschließen wollen, müssen Sie beim Wasserversorgungsunternehmen den so genannten Inbetriebsetzungsantrag stellen. Erst nach diesem Antrag wird das Wasserversorgungsunternehmen die Zählergröße bestimmen. Ein Wasserzähler hat einen sehr großen Messbereich; er arbeitet dann optimal, wenn er im Bereich seines Nenndurchflusses Qn belastet wird. Die messtechnischen Daten sind bei jeder Wasserzählergröße unterschiedlich. Als Laie kann man mit diesen Daten nichts anfangen, das ist nur etwas für den Fachmann.
Die Zählergröße richtet sich nach einem technischen Regelwerk
Für die Dimensionierung von Wasserzählern gibt es technische Regelwerke. In der Vergangenheit haben die Wasserversorgungsunternehmen dazu die DIN 1988 Teil 3 herangezogen. Berechnungsgrundlagen waren die Art und die Anzahl der angeschlossenen Entnahmearmaturen und ein rechnerisch ermittelter Spitzendurchfluss. Seit Ende 2003 gilt für die Zählerdimensionierung aber das neue DVGW-Arbeitsblatt W 406 (DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.). Danach richtet sich die Zählergröße in Wohnhäusern pauschal nach der Anzahl der Wohneinheiten und der Art der Toilettenspülung. Ganz einfach ausgedrückt gilt: Für große Häuser gibt es große Wasserzähler, für kleine Häuser entsprechend kleine Zähler.
Praxisübersicht: Zählerbemessung in Abhängigkeit von Wohneinheiten
Anzahl der anzuschließenden Wohneinheiten (WE) mit |
Nenndurchfluss Qn des Zählers in m3/h |
|
Druckspülern |
Spülkästen |
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WE |
WE |
|
bis 15 |
bis 30 |
2,5 |
16-85 |
31-100 |
6 |
86-200 |
101-200 |
10 |
Quelle: DVGW-Arbeitsblatt W 406 Ausgabe 2003
In Neubauten werden seit vielen Jahren keine Druckspüler mehr eingebaut. Wie sich aus der Tabelle ergibt, reicht ein Hauswasserzähler in der kleinsten Größe Qn 2,5 für ein Wohnhaus mit bis zu 30 Wohneinheiten vollkommen aus. Das Wasserversorgungsunternehmen muss sich bei der Zählerauswahl an das geltende technische Regelwerk halten: das ist das DVGW-Arbeitsblatt W 406. Der BGH hat dies ausdrücklich festgestellt (BGH, Urteil v. 21.04.2010 – VIII ZR 97/09, WuM 2010, S. 373 = NZM 2010, S. 558).
Inzwischen hat sich in der Praxis aber herausgestellt, dass in vielen Häusern aufgrund der veralteten technischen Vorgabe der DIN 1988 Teil 3 zu große Wasserzähler eingebaut wurden. Dass sich ab 2004 das technische Regelwerk geändert hat und nach dem neuen DVGW-Arbeitsblatt W 406 auch kleinere Wasserzähler ausreichen, ist für das Wasserversorgungsunternehmen eigentlich kein Anlass, die Größe jedes eingebauten Wasserzählers zu überprüfen. Vor der Bekanntgabe des DVGW-Arbeitsblattes W 406 im Dezember 2003 stand den Wasserversorgungsunternehmen zur Zählerdimensionierung allein die DIN 1988 Teil 3 zur Verfügung. Folglich konnte sich das Wasserversorgungsunternehmen auf diese DIN berufen, es entsprach dem damaligen Stand der Technik. Die Zählerauswahl anhand dieses Regelwerks wurde von den Gerichten auch nicht bemängelt. Mit der Bekanntgabe des DVGW-Arbeitsblattes W 406 war aber klar, dass die Zählerdimensionierung nach DIN 1988 Teil 3 nicht mehr richtig ist. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie sich bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen darauf berufen, dass es womöglich einen zu großen Zähler eingebaut hat. Das Wasserversorgungsunternehmen darf aber nicht einfach an der früheren Zählerauswahl festhalten und behaupten: Ausgewählt ist ausgewählt – basta. Wenn Sie einen sachlich nachvollziehbaren Grund für einen Zähleraustausch vorbringen, muss das Wasserversorgungsunternehmen über Ihren Antrag ohne Ermessensfehler neu entscheiden. Dabei muss das Wasserversorgungsunternehmen den Stand der Technik sowie wirtschaftliche Interessen des Kunden berücksichtigen (BGH, Urteil v. 21.04.2010 – VIII ZR 97/09, WuM 2010, S. 373 = NZM 2010, S. 558). Der Stand der Technik ist das neue DVGW-Arbeitsblatt W 406 vom Dezember 2003 (LG Leipzig, Urteil v. 07.09.2009 – 04 S 35/08).
Auf Antrag kann es einen kleineren Wasserzähler geben
Auch wenn Sie in der Vergangenheit einen zu großen Wasserzähler nicht beanstandet und den auf der Grundlage der vorhandenen Zählergröße bemessenen Wasserbezugspreis widerspruchslos gezahlt haben, muss sich das Wasserversorgungsunternehmen mit Ihrem Antrag auf einen neuen Zähler befassen. Denn aus Ihrem seitherigen Stillhalten kann keine konkludente vertragliche Einigung auf einen bestimmten Wasserzähler abgeleitet werden. Noch viel weniger ist dadurch Ihr Begehren auf einen anderen Wasserzähler verwirkt. Wenn Ihr Zähler größer ist als in der obigen Tabelle erwähnt, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse handeln und beim Wasserversorgungsunternehmen einen kleineren Hauswasserzähler bestellen. Es geht nämlich um Ihr Geld. Das Wasserversorgungsunternehmen verlangt für den Wasserzähler eine jährliche Grundgebühr, die nach der Größe des eingebauten Wasserzählers gestaffelt ist. Ist Ihr Zähler zu groß, zahlen Sie zu hohe Grundgebühren. Ein Wasserzähler der Größe Qn 6 kostet bei den meisten Wasserversorgungsunternehmenen ein Mehrfaches des Zählers Qn 2,5. Wie bekannt wurde, haben verschiedene Wasserversorgungsunternehmen auch ohne Austausch des zu großen Zählers inzwischen die Grundgebühr für die Zählergröße Qn 6 auf die Gebühr für den Zähler Qn 2,5 gesenkt.
Geben Sie nicht nach, wenn Ihr Wasserversorgungsunternehmen mauert
Lassen Sie sich nicht abwimmeln, wenn Sie beispielsweise einen Wasserzähler Qn 2,5 wollen und Ihr Wasserversorgungsunternehmen behauptet, es habe den eingebauten Wasserzähler Qn 6 seinerzeit nach der DIN 1988 Teil 3 richtig berechnet. Diese Norm ist einerseits veraltet und andererseits nicht unmittelbar für die Berechnung der Zählergröße geeignet. Nachdem seit 2004 das neue DVGW-Arbeitsblatt W 406 gilt, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Wasserversorgungsunternehmen Ihren begründeten Austauschantrag überprüft und über ihn anhand des neuen technischen Regelwerks entscheidet. Dazu ist das Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet (BGH, Urteil v. 21.04.2010 – VIII ZR 97/09, WuM 2010, S. 373 = NZM 2010, S. 558). Wenn Ihr Wasserzähler wegen Ablaufs der Eichgültigkeit in absehbarer Zeit sowieso ausgetauscht werden muss, kann das Wasserversorgungsunternehmen auch in diesem Zusammenhang einen kleineren Zähler einbauen.
Das DVGW-Arbeitsblatt wurde 2012 erneut überarbeitet
Das bisherige DVGW-Arbeitsblatt aus dem Jahr 2003 wurde im Januar 2012 neu gefasst. Infolge des technischen Fortschritts und des veränderten Nutzerverhaltens hat der DVGW die Zählerdimensionierung in Wohngebäuden neu berechnet. Das Arbeitsblatt DVGW W 406 zur Zählerdimensionierung sieht jetzt vor:
Zählergröße |
Wohneinheiten |
Qn 2,5 |
bis 30 |
Qn 6 |
31 bis 200 |
Qn 10 |
201 bis 600 |
Quelle: DVGW, W 406, Ausgabe 1/2012
Ein zu großer Wasserzähler misst womöglich nicht richtig
Wie Untersuchungen aus der jüngsten Vergangenheit ergeben haben, zeigt ein überdimensionierter Hauswasserzähler das Messergebnis womöglich auch noch falsch an. Fachleute haben festgestellt, dass ein zu großer Wasserzähler einen zu hohen Verbrauch anzeigt. Schuld daran ist das so genannte Nachlaufverhalten des Wasserzählers. In einem Flügelradzähler wirkt das sich drehende Flügelrad wie eine Art Schwungscheibe. Wenn der Wasserdurchfluss durch Schließen des Wasserhahns ruckartig unterbrochen wird, kann das Flügelrad nicht schlagartig stehen bleiben, da es noch Bewegung in sich hat. Dadurch läuft auch das Zählwerk weiter. Der Nachlauf ist umso länger, je größer die Masse der bewegten Teile ist. Und in einem größeren Wasserzähler läuft das größere Flügelrad länger nach als das in einem kleinen Wasserzähler. Bei einem zu großen Zähler in einem kleinen Haus kann der Nachlauf bis zu einer Minute dauern.
Ein Hauswasserzähler funktioniert mechanisch und darf nach dem Eichgesetz gewisse Fehlergrenzen aufweisen. Man unterscheidet die Eichfehlergrenze und die Verkehrsfehlergrenze. Die zuständigen Eichbehörden prüfen Wasserzähler, die zur Verbrauchsabrechnung eingesetzt werden, auf ihre Messeigenschaften. Ein fabrikneuer Hauswasserzähler darf bei der Eichung im unteren Belastungsbereich einen Fehler kleiner als ±5 % aufweisen, im oberen Bereich maximal ±2 %. Das ist die Eichfehlergrenze.
Bei einem in das Hauswassernetz eingebauten Zähler kann es durch Abnutzung oder Ablagerungen zu Messabweichungen kommen. Deshalb darf der Zähler nach dem Einbau eine zulässige Verkehrsfehlergrenze aufweisen, die das Doppelte der Eichfehlergrenze beträgt. Im unteren Belastungsbereich darf die Abweichung somit ± 10 % und im oberer Belastungsbereich ± 4 % betragen. Höhere Messdifferenzen sind gesetzlich unzulässig.
Überdimensionierte Wasserzähler können bei Kleinmengen schummeln
Versuche von Fachleuten haben gezeigt, dass ein zu großer Hauswasserzähler erhebliche Messdifferenzen aufweist, wenn mehrmals hintereinander Kleinmengen gezapft werden. Darüber wurde auch schon im Fernsehen berichtet. In den Versuchen wurden zunächst 20 l Wasser auf einmal aus dem Wasserhahn entnommen. Hier zeigte der Wasserzähler auch 20 l an. Dann wurden nochmals 20 l, diesmal aber in mehreren Kleinmengen, entnommen. Infolge des Nachlaufs, der bei jeder Kleinmengenentnahme registriert wurde, zeigte der Wasserzähler allerdings einen Mehrverbrauch von bis zu 25 % an. Dieses Phänomen hat auch schon die zuständigen Eichbehörden auf den Plan gerufen. Deren vorläufiges Fazit: Ein überdimensionierter Wasserzähler arbeitet in einem Bereich, für den er eigentlich nicht vorgesehen ist. Er entspricht nicht den eichrechtlichen Vorschriften zur Abrechnung mit den Kunden.
Die Wasserversorgungsunternehmen weisen darauf hin, dass alle Wasserzähler gemäß Eichgesetz grundsätzlich eine Bauartzulassung besitzen und geeicht seien. Dadurch sei sichergestellt, dass sie innerhalb der sechsjährigen Eichgültigkeitszeit Messergebnisse liefern, die innerhalb der gesetzlich zulässigen Messabweichungen liegen. Technisch bedingte geringe Mehr- und Mindermengen durch mögliche Schleichmengen bei sehr geringen Durchflüssen oder durch den Nachlaufeffekt würden sich im Wesentlichen ausgleichen und könnten vernachlässigt werden. Von einer Schleichmenge spricht man dann, wenn der Durchfluss eine gewisse Schwelle nicht überschreitet und der Zähler deshalb überhaupt nicht anläuft. Hierbei läuft also eine sehr geringe Menge Wasser aus Ihrem Wasserhahn, ohne dass es gemessen wird.
Wer zahlt den Austausch eines zu großen Wasserzählers?
Will man einen kleineren Zähler einbauen, muss meistens die Wasserzähleranlage umgebaut werden, weil Wasserzähler der Nenngröße Qn 6 nicht in den Montageplatz eines Wasserzählers mit der Nenngröße Qn 2,5 passen. Neben einem neuen Wasserzählerbügel müssen oft auch noch Übergangsstücke installiert werden. Den Einbau dieser Teile zahlt das Wasserversorgungsunternehmen wahrscheinlich nicht, weil es sich um einen Eingriff in die „Kundenanlage“ handelt. Für die Wasserzähleranlage sind allein Sie verantwortlich. Rechnen Sie mit Umbaukosten zwischen 100 und 200 Euro. Das Wasserversorgungsunternehmen ist nur für den neuen Wasserzähler zuständig und baut ihn kostenlos ein.
Nach dem Zähleraustausch vermindert sich Ihre Grundgebühr
Bei den meisten Wasserversorgungsunternehmen zahlen Sie für die unterschiedlichen Zählergrößen auch unterschiedlich hohe Grundgebühren. Wieviel Sie bei einem kleineren Hauswasserzähler sparen können, lässt sich leicht aus den Tarifunterlagen des Wasserversorgungsunternehmens feststellen. Hier hat jedes Wasserversorgungsunternehmen ein eigenes Tarifrecht. Mit dem Austausch des großen gegen einen kleineren Hauswasserzähler sinkt auch Ihre Grundgebühr. Die Änderung tritt spätestens zum Ersten des folgenden Monats nach Austausch des Zählers in Kraft.
Was tun, wenn sich Ihr Mieter über den zu großen Wasserzähler beschwert?
Nachdem Sie den Rechnungsbetrag des Wasserversorgungsunternehmens voll auf Ihre Mieter umlegen dürfen, könnte es Ihnen eigentlich egal sein, ob Sie einen zu großen Wasserzähler mit einer zu hohen Grundgebühr haben. Das wäre aber falsch gedacht, weil Sie im Interesse Ihrer Mieter keine überteuerten Leistungen in Anspruch nehmen dürfen (AG Berlin-Mitte, Urteil v. 16.01.2002 – 114 C 7/01, ZMR 2002, 760). Man könnte also durchaus der Meinung sein, dass Sie gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit des § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB verstoßen, wenn Sie sich beim Wasserversorgungsunternehmen nicht um den Austausch eines zu groß bemessenen Hauswasserzählers bemühen. Wenn ein kleinerer Wasserzähler erheblich billiger als ein großer Zähler ist, müssen Sie im Interesse Ihrer Mieter den Austausch eines überdimensionierten Hauswasserzählers verlangen. Andererseits wird auch die Meinung vertreten, dass Sie nicht verpflichtet sind, eine Kostenanalyse vorzunehmen (LG Berlin, Urteil v. 11.07.2008 – 65 S 261/07, GE 2008, S. 1561) und zwecks Kostenreduzierung an den Versorger heranzutreten (KG Berlin, Urteil v. 19.04.2010 – 20 U 247/08, WuM 2010, S. 295 zur Kündigung eines teuren Wärmelieferungsvertrags). Wenn die Differenz der Zählergrundgebühren so gering ist, dass es bei Ihren Mietern nur um einen geringen jährlichen Betrag geht, kann man Ihnen aber kaum den Vorwurf einer überteuerten Abrechnung machen.
Wasserzähler messen normalerweise den richtigen Verbrauch
Prinzipiell ist beim Wasserzähler jedoch von einer richtigen Messung auszugehen
Dass ein überdimensionierter Wasserzähler eventuell eine zu hohe Wassermenge anzeigen kann, heißt nun aber nicht, dass generell jeder Zähler falsch anzeigt. Sie können davon ausgehen, dass die Wasserabrechnungen der Wasserversorgungsunternehmen den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Das Problem überdimensionierter Wasserzähler hat nichts mit der Messgenauigkeit aller Wasserzähler zu tun, sondern tritt nur dann auf, wenn in einem zu kleinen Haus ein zu großer Zähler installiert ist. Nur dann kann es Messdifferenzen wegen des Nachlaufs geben. Bei einem geeichten Wasserzähler spricht der Beweis des ersten Anscheins und eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die gemessene Trinkwassermenge richtig ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 17.2.2010 – OVG 9 S 83.09, juris; BGH, Urteil v. 17.11.2010 – VIII ZR 112/10, WuM 2011, S. 21).
Mit einer Befundprüfung wird geklärt, ob der Zähler richtig misst
Wenn Sie Zweifel an der messtechnischen Richtigkeit oder dem ordnungsgemäßen Zustand Ihres Wasserzählers haben, steht Ihnen gemäß § 32 der Eichordnung das Recht zu, eine Befundprüfung beim zuständigen Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle zu beantragen. Sie können sich an Ihr Wasserversorgungsunternehmen wenden, das den Zähler ausbaut und zur Prüfung weiterleitet. Von der Richtigkeit der Wassermessung ist in der Regel auszugehen, wenn die ordnungsgemäße Überprüfung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle ergeben hat, dass die eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten sind (OVG Saarlouis, Urteil v. 20.01.1994 – 1 R 4/92, NJW 1994, S. 2243; VG Weimar, Beschluss v. 7.10.1997 – 3 E 1081/96, Recht und Steuern im Gas- und Fachfach, 1999, S. 30; VG Freiburg, Urteil v. 22.01.2007 – 1 K 2893/04, GKBW Nr. 4/2007, S. 82). Nur wenn die Überprüfung durch die Eichbehörde eine unzulässige Abweichung von den Verkehrsfehlergrenzen ergibt, ist das Wasserversorgungsunternehmen zur Kostentragung für die Überprüfung verpflichtet. Wenn der Wasserzähler aber stimmt, müssen Sie die Kosten der Befundprüfung zahlen.
Weitere Informationen zur Eichpflicht von Wasserzählern können Sie hier nachlesen.
© IKV Erwin Ruff 2013