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Geschichtsverein
Besigheim e.V.

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Möbel
nach Maß

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Vergangenheit
ist Geschichte und.die
Wurzel der Gegenwart
Lesen
Sie hier Interessantes aus 200
Jahren Historie...
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Ewald
Anger – Gästeführungen in Besigheim

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Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung:
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Erschließungsbeiträge
nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerbegünstigt
Die Erschließung einer öffentlichen
Straße steht nicht im räumlich-funktionalen
Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen, der auf Grund
öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum
Erschließungsbeitrag herangezogen wird.
Erschließungsbeiträge können deshalb nicht nach §
35a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 EStG bei der
Einkommensteuer berücksichtigt und mit einem Lohnanteil
abgezogen werden (BFH, Urteil vom 28.4.2020 – VI
R 50/17). Durch Allgemeinverfügung des
Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 28.2.2022, FM3-S
0625-1/6, wurden alle bei den Finanzämtern anhängigen
Widersprüche in dieser Sache zurückgewiesen. Dagegen
können die betroffenen Steuerpflichtigen innerhalb eines
Jahres Klage beim Finanzgericht erheben.
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Eichfristen
für Warm- und Kaltwasserzähler vereinheitlicht Das
Bundeskabinett hat am 7. Juli 2021 die Dritte
Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
verabschiedet. Damit werden u.a. die Eichfristen für Warm-
und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler auf
einheitlich sechs Jahre festgelegt. Warmwasser- und Wärmezähler
hatten bislang eine Eichfrist von fünf Jahren,
Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Die unterschiedlichen
Eichfristen führten dazu, dass die Zählermietverträge
oft nicht gleichzeitig enden
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Dichtheitsprüfung
privater Abwasserleitungen In
drei Bundesländern gibt es eine gesetzliche Pflicht zur
Prüfung privater Abwasserleitungen. Näheres hier In
Nordrhein-Westfalen wurde die ursprüngliche
Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen wieder
aufgehoben, nachdem diese nun auch in Wasserschutzgebieten, wo
sie bis zum 31.12.2020 vorzunehmen war, ersatzlos gestrichen
wurde (Ändererung SüwVO Abw vom 15.7.2020, GV.NRW 2020,
729).
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Prüfpflicht
von Heizöltanks Am
18. April 2017 wurde die neue
Verordnung über Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) des
Bundes erlassen und im BGBl. I 2017 S. 905 veröffentlicht.
Sie trat am 1. August 2017 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt
entfallen die bisher in allen Bundesländern geltenden
Anlagenverordnungen (VAwS). Die Prüfung
von Heizöltanks richtet sich deshalb seit 1. August 2017
nach der neuen AwSV.
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