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Geschichtsverein Besigheim e.V.

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Ewald Anger – Gästeführungen in Besigheim

Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung:

Erschließungsbeiträge nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerbegünstigt

Die Erschließung einer öffentlichen Straße steht nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen, der auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird. Erschließungsbeiträge können deshalb nicht nach § 35a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 EStG bei der Einkommensteuer berücksichtigt und mit einem Lohnanteil abgezogen werden (BFH, Urteil vom 28.4.2020 – VI R 50/17). Durch Allgemeinverfügung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 28.2.2022, FM3-S 0625-1/6, wurden alle bei den Finanzämtern anhängigen Widersprüche in dieser Sache zurückgewiesen. Dagegen können die betroffenen Steuerpflichtigen innerhalb eines Jahres Klage beim Finanzgericht erheben.

Zinsen für Steuernachforderungen und -erstattungen

Mit Beschluss vom 8.7.2021 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.

Straßenausbaubeiträge

Brandenburg:
In Brandenburg wurden die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1.1.2019 abgeschafft. Für alle Straßen, für die eine Beitragspflicht bis zum 31.12.2018 entstanden ist, werden noch Straßenausbaubeiträge erhoben. (Änderung des KAG vom 19.6.2019, GVBl. I Nr. 36)

Thüringen:
Auch in Thüringen wurden die Straßenausbaubeiträge zum 1.1.2019 abgeschafft (Gesetz vom 10.10.2019, GVBl. S. 396).

Rheinland-Pfalz:
Mit Gesetz vom 5.5.2020 wurde die landesweite Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge beschlossen. Die einmaligen Straßenausbaubeiträge wurden abgeschafft. Eine Ausnahme gilt nur übergangsweise bis 31.12.2023.

Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler vereinheitlicht
Das Bundeskabinett hat am 7. Juli 2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung verabschiedet. Damit werden u.a. die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler auf einheitlich sechs Jahre festgelegt. Warmwasser- und Wärmezähler hatten bislang eine Eichfrist von fünf Jahren, Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Die unterschiedlichen Eichfristen führten dazu, dass die Zählermietverträge oft nicht gleichzeitig enden

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
Zum 1.1.2019 hat auch Thüringen die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge abgeschafft.

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
In drei Bundesländern gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung privater Abwasserleitungen. Näheres hier
In Nordrhein-Westfalen wurde die ursprüngliche Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen wieder aufgehoben, nachdem diese nun auch in Wasserschutzgebieten, wo sie bis zum 31.12.2020 vorzunehmen war, ersatzlos gestrichen wurde (Ändererung SüwVO Abw vom 15.7.2020, GV.NRW 2020, 729).

Prüfpflicht von Heizöltanks
Am 18. April 2017 wurde die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) des Bundes erlassen und im BGBl. I 2017 S. 905 veröffentlicht. Sie trat am 1. August 2017 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt entfallen die bisher in allen Bundesländern geltenden Anlagenverordnungen (VAwS). Die Prüfung von Heizöltanks richtet sich deshalb seit 1. August 2017 nach der neuen AwSV.

Letzte Aktualisierung vom 25.3.2022

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