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Geschichtsverein
Besigheim e.V.

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Möbel
nach Maß

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Ewald
Anger – Gästeführungen in Besigheim

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Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung:
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Erschließungsbeiträge
nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerbegünstigt
Die Erschließung einer öffentlichen
Straße steht nicht im räumlich-funktionalen
Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen, der auf Grund
öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum
Erschließungsbeitrag herangezogen wird.
Erschließungsbeiträge können deshalb nicht nach §
35a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 EStG bei der
Einkommensteuer berücksichtigt und mit einem Lohnanteil
abgezogen werden (BFH, Urteil vom 28.4.2020 – VI
R 50/17). Durch Allgemeinverfügung des
Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 28.2.2022, FM3-S
0625-1/6, wurden alle bei den Finanzämtern anhängigen
Widersprüche in dieser Sache zurückgewiesen. Dagegen
können die betroffenen Steuerpflichtigen innerhalb eines
Jahres Klage beim Finanzgericht erheben.
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Zinsen für
Steuernachforderungen und -erstattungen
Mit
Beschluss vom 8.7.2021 1
BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 hat der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Verzinsung von
Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a in
Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung
verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für
Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von
monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.
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Straßenausbaubeiträge
Brandenburg: In
Brandenburg wurden die Straßenausbaubeiträge
rückwirkend zum 1.1.2019 abgeschafft. Für alle Straßen,
für die eine Beitragspflicht bis zum 31.12.2018 entstanden
ist, werden noch Straßenausbaubeiträge erhoben.
(Änderung des KAG vom 19.6.2019, GVBl. I Nr. 36)
Thüringen: Auch
in Thüringen wurden die Straßenausbaubeiträge zum
1.1.2019 abgeschafft (Gesetz vom 10.10.2019, GVBl. S. 396).
Rheinland-Pfalz: Mit
Gesetz vom 5.5.2020 wurde die landesweite Einführung
wiederkehrender Straßenausbaubeiträge beschlossen. Die
einmaligen Straßenausbaubeiträge wurden abgeschafft.
Eine Ausnahme gilt nur übergangsweise bis 31.12.2023.
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Eichfristen
für Warm- und Kaltwasserzähler vereinheitlicht Das
Bundeskabinett hat am 7. Juli 2021 die Dritte
Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
verabschiedet. Damit werden u.a. die Eichfristen für Warm-
und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler auf
einheitlich sechs Jahre festgelegt. Warmwasser- und Wärmezähler
hatten bislang eine Eichfrist von fünf Jahren,
Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Die unterschiedlichen
Eichfristen führten dazu, dass die Zählermietverträge
oft nicht gleichzeitig enden
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Wiederkehrende
Straßenausbaubeiträge Zum
1.1.2019 hat auch Thüringen die wiederkehrenden
Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
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Dichtheitsprüfung
privater Abwasserleitungen In
drei Bundesländern gibt es eine gesetzliche Pflicht zur
Prüfung privater Abwasserleitungen. Näheres hier In
Nordrhein-Westfalen wurde die ursprüngliche
Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen wieder
aufgehoben, nachdem diese nun auch in Wasserschutzgebieten, wo
sie bis zum 31.12.2020 vorzunehmen war, ersatzlos gestrichen
wurde (Ändererung SüwVO Abw vom 15.7.2020, GV.NRW 2020,
729).
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Prüfpflicht
von Heizöltanks Am
18. April 2017 wurde die neue
Verordnung über Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) des
Bundes erlassen und im BGBl. I 2017 S. 905 veröffentlicht.
Sie trat am 1. August 2017 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt
entfallen die bisher in allen Bundesländern geltenden
Anlagenverordnungen (VAwS). Die Prüfung
von Heizöltanks richtet sich deshalb seit 1. August 2017
nach der neuen AwSV.
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