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Geschichtsverein
Besigheim e.V.

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Ewald
Anger – Gästeführungen in Besigheim

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Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung:
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Grundsteuer
Die neuberechnete Grundsteuer soll ab 2025 in Kraft treten.
Darüber, welches Grundsteuermodell am besten ist, gehen die
Meinungen auseinander. Ob das Bundesmodell oder ein Landesmodell
gelten soll, ist in einigen Bundesländern noch nicht
entschieden.
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Straßenausbaubeiträge
Brandenburg: In
Brandenburg wurden die Straßenausbaubeiträge
rückwirkend zum 1.1.2019 abgeschafft. Für alle Straßen,
für die eine Beitragspflicht bis zum 31.12.2018 entstanden
ist, werden noch Straßenausbaubeiträge erhoben.
(Änderung des KAG vom 19.6.2019, GVBl. I Nr. 36)
Thüringen: Auch
in Thüringen wurden die Straßenausbaubeiträge zum
1.1.2019 abgeschafft (Gesetz vom 10.10.2019, GVBl. S. 396).
Rheinland-Pfalz: Mit
Gesetz vom 5.5.2020 wurde die landesweite Einführung
wiederkehrender Straßenausbaubeiträge beschlossen. Die
einmaligen Straßenausbaubeiträge wurden abgeschafft.
Eine Ausnahme gilt nur übergangsweise bis 31.12.2023.
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Keine
Steuerermäßigung für Erschließungs- und
Straßenausbaubeiträge Das
FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass für
Erschließungsbeiträge die Steuerermäßigung
für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG nicht
in Anspruch genommen werden kann (Urteil vom 25.10.2017 – 3
K 3130/17, juris) Gegen dieses Urteil wurde Revision beim BFH
eingelegt. Der BFH hat die Revision zurückgewiesen. Die
Erschließung einer öffentlichen Straße steht
nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des
Steuerpflichtigen, der auf Grund öffentlich-rechtlicher
Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird.
Erschließungsbeiträge können deshalb nicht nach §
35a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 EStG bei der
Einkommensteuer berücksichtigt und mit einem Lohnanteil
abgezogen werden (BFH, Urteil vom 28.4.2020 – VI
R 50/17).
Das FG Rheinland-Pfalz hat mit seinem Urteil vom
18.10.2017 (Az. 1 K 1650/17) den steuerlichen Abzug für
wiederkehrende Straßenausbaubeiträge abgelehnt.
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Keine
Steuerermäßigung bei Baukostenzuschuss für
öffentliche Abwasserleitung Der
BFH hat entschieden, dass Steuerpflichtige nicht berechtigt sind,
bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung
als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung
für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Der von §
35a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 EStG vorausgesetzte
räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des
Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn für die
Neuverlegung der öffentlichen Leitung ein Baukostenzuschuss
erhoben wird. Im Unterschied zum Hausanschluss kommt der Ausbau
des allgemeinen Abwassernetzes nicht nur einzelnen
Grundstückseigentümern, sondern vielmehr allen Nutzern
des Abwassernetzes zugute (BFH, Urteil vom 21.2.2018 – VI R
18/16). Quelle: Pressemitteilung des BFH Nr. 32/2018 vom
13.6.2018
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Wiederkehrende
Straßenausbaubeiträge Zum
1.1.2019 hat auch Thüringen die wiederkehrenden
Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
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Dichtheitsprüfung
privater Abwasserleitungen In
drei Bundesländern gibt es eine gesetzliche Pflicht zur
Prüfung privater Abwasserleitungen. Näheres hier In
Nordrhein-Westfalen wurde die ursprüngliche
Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen wieder
aufgehoben, nachdem diese nun auch in Wasserschutzgebieten, wo
sie bis zum 31.12.2020 vorzunehmen war, ersatzlos gestrichen
wurde (Ändererung SüwVO Abw vom 15.7.2020, GV.NRW 2020,
729).
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Prüfpflicht
von Heizöltanks Die
seit Jahren diskutierte neue Verordnung
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(AwSV) des Bundes wurde nunmehr am
18.4.2017 erlassen und im BGBl. I 2017 S. 905 veröffentlicht.
Sie tritt am 1.8.2017 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt entfallen
die bisher in allen Bundesländern geltenden
Anlagenverordnungen (VAwS). Die Prüfung
von Heizöltanks richtet sich deshalb ab 1.8.2017 nach
der neuen AwSV.
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