Prüfpflichten für haustechnische Anlagen

Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die haustechnischen Einrichtungen, Anlagen und Geräte des Mietshauses ordnungsgemäß funktionieren, was eine regelmäßige Inspektion und Wartung erfordert. Schon aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sollte er eine regelmäßige Hausschau vornehmen und sich davon überzeugen, dass keine Mängel vorliegen. Außer dieser eigenverantwortlichen Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands und des sicheren Betriebs seitens des Eigentümers gibt es gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen technischer Anlagen. Man kann zwar davon ausgehen, dass technische Anlagen, beispielsweise Aufzüge, entsprechend dem Stand der Technik in aller Regel so funktionieren, dass dadurch niemand zu Schaden kommt. Andererseits gibt es durch den Dauergebrauch auch gewisse Verschleißerscheinungen, weshalb es ratsam und notwendig ist, die Anlagen und Geräte in bestimmten Abständen zu kontrollieren und zu warten. In den Fällen, in denen der Staat eine gesetzliche Überprüfung anordnet, geht es vordergründig um den Schutz von Leib oder Leben oder der Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen.




Abwasserleitung

Feuerlöscher

Heizöltank

Rauchwarnmelder




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